Im Fall der fehlenden 18.000 Euro in der Kasse des Göttinger AStAs sind letzterem Mal wieder mehrere Medien auf den Leim gegangen. Erfolgreich verbreitet er die Kunde, er habe Anzeige wegen Diebstahls gestellt. So berichten denn auch GT und HNA, der AStA sei bestohlen worden. Das ist die für den AStA günstigere Erklärungsmöglichkeit. Denkbar wäre nämlich ebenfalls, dass AStA-Mitglieder das Geld unterschlagen haben. Auf die Frage hin, ob der AStA das ausschließen kann, kommt Vorsitzende Susanne Peter deutlich ins Schwimmen:
Bei der Formulierung “Diebstahl” handelt es sich weniger um den juristischen Begriff, sondern viel mehr um die Ausssage, dass die Einnahmen geringer ausgefallen sind, als bei rechtlich einwandfreien Verhalten vorhanden gewesen wären. Die entgültige rechtliche Einschätzung der Tatbestände obliegt den ermittelnden Behörden.
Lassen wir es uns auf der Zunge zergehen: die Einnahmen sind also geringer ausgefallen, “als bei rechtlich einwandfreien Verhalten vorhanden gewesen wären.” Heißt: Alles kann, nichts muss. Wozu die Deutsche Sprache doch alles in der Lage ist.
Das Göttinger Tageblatt weiß trotzdem sogar ganz plastisch zu berichten, wann und wo das Geld “gestohlen” wurde:
Der Geld-Diebstahl muss sich ereignet haben, als der AStA im Zentralen Hörsaalgebäude der Universität die Spiele der Fußball-WM ausstrahlte.
Bislang gelingt es dem AStA also ganz gut, von einer möglichen Schuld seiner Vertreter abzulenken. Über die Berichterstattung in der taz morgen dürfte er sich weniger freuen, dort werden nämlich beide Möglichkeiten berücksichtigt. Wie es letztlich wirklich war, werden die “ermittelnden Behörden” hoffentlich heraus finden.
Bei der Formulierung "Diebstahl" handelt es sich weniger um den juristischen Begriff, sondern viel mehr um die Ausssage, dass die Einnahmen geringer ausgefallen sind, als bei rechtlich einwandfreien Verhalten vorhanden gewesen wären. Die entgültige rechtliche Einschätzung der Tatbestände obliegt den ermittelnden Behörden.